Sowohl zur Zeit des Alten als auch des Neuen Testaments gab es tatsächlich keine öffentliche Institution, vor der die Ehen verbindlich und rechtsgültig geschlossen werden mussten. Andererseits macht die Heilige Schrift aber auch sehr deutlich, dass Mann und Frau ihre Ehe nicht einfach so, nicht im Geheimen und auch nicht ohne Zustimmung der Eltern in unverbindlicher Weise eingehen konnten. Im Gegenteil: Aus verschiedenen Schriftstellen wird deutlich, dass bei einer beabsichtigten Eheschließung eine Art „Vertrag“ geschlossen wurde, der durch eine Heiratsgabe besiegelt wurde, die der Bräutigam dem Vater des jungen Mädchens überbringen musste (s. 1.Mo 34,12; 2.Mo 22, 15.16; 1.Sam 18,25). Danach konnte er seine Braut zur Ehefrau nehmen. Damit hatte die Ehe durchaus öffentlichen Charakter, d.h. sie wurde „offiziell“ vor den Augen Gottes und der Menschen geschlossen. Das dokumentiert auch die anschließend stattfindende Hochzeitsfeier (s. 1.Mo 29,21.22; Joh 2,1-11).
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