BleibtInMir

...denn außer mir könnt ihr nichts tun

Zeitschrift für die christliche Familie

Dies ist ein Test

Schule und Einfluss der Eltern – Möglichkeiten nutzen?

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Welche Einflussmöglichkeiten haben wir als Eltern auf die Unterrichtsgestaltung, wie können wir uns einbringen und was ist der richtige Rahmen dazu? Sollen wir uns als Eltern in Gremien wie den Elternbeirat wählen lassen? Und welchen Einfluss können wir auf die praktische Umsetzung (z. B. die vom Lehrer verwendete Literatur) von vorgegebenen Lehrplaninhalten nehmen? Diese und viele andere Fragen stellen sich Eltern, deren Kinder die Schule besuchen. Neben der Begleitung durch das Gebet bleibt die Frage, ob Eltern darüber hinaus Einflussmöglichkeiten zum Wohl ihrer Kinder nutzen sollten. Sicher gibt es unterschiedliche Sichtweisen auf das Thema, die oft auch persönlich geprägt sind. Auch wenn die folgenden Ausführungen nur Gedankenanstöße liefern können und keineswegs als Regeln verstanden werden dürfen, ist es hilfreich, sich damit zu beschäftigen, welche Anhaltspunkte uns Gottes Wort dazu gibt. Es ist in „Bleibt in mir“ schon darauf hingewiesen worden, dass in Deutschland die Schulpflicht gesetzlich verankert ist und es nicht erlaubt ist, die Kinder zu Hause zu unterrichten: „Die Kinder nicht zur Schule gehen zu lassen, ist also keine Möglichkeit, sie vor unbiblischen Einflüssen zu schützen. Dies stände im Widerspruch zur Aufforderung Gottes, dass wir als Christen der Obrigkeit untertan sein sollen (s. Röm 13,1)“ (Heft 3/2018, S. 38). Umso wichtiger ist es, dass wir das schulische Geschehen beobachten und uns richtig dazu verhalten, zum Wohl unserer Kinder. Welche Einflussmöglichkeiten haben wir dabei als gläubige Eltern und in welchem Rahmen können wir sie ausüben? Nun ist es sicher ein Unterschied, ob unsere Kinder eine staatliche oder eine christliche Schule besuchen. Denn das Welt- und Menschenbild unterscheidet sich doch grundlegend, wenn auch die offiziellen Lehrpläne der einzelnen Bundesländer für beide Schulsysteme gleichermaßen gelten. In christlichen Schulen gibt es eine gemeinsame (eben christliche) Grundausrichtung, wobei es in der praktischen Umsetzung durchaus auch unterschiedliche Auffassungen geben kann. Die folgenden Überlegungen haben deshalb vor allem die staatlichen Schulen im Blick.

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Aktuelle Artikel

Das Mahl des Herrn – zu seinem Gedächtnis

Wenn wir uns zu einem gemeinsamen Essen treffen, dann liegt dem oft ein ganz bestimmter Anlass zugrunde. Gerne tun wir es zum Beispiel anlässlich einer Hochzeit, zu Geburtstagen, Jahrestagen oder im Kreis unserer Familie. Und der Anlass des Essens gibt dem Zusammensein ein bestimmtes Gepräge, einen bestimmten Charakter. Entsprechend sind wir gekleidet und entsprechend benehmen wir uns. Völlig verschieden von all diesen „Gastmahlen“ ist jedoch das, was der Herr Jesus uns als „sein Mahl“, als das „dem Herrn gehörende Mahl“, wie Paulus es in 1. Korinther 11,20 nennt, gegeben hat. Hier ist Er selbst der Gastgeber und Er hat uns über den Zweck seines Mahles nicht im Unklaren gelassen: Es ist „zu seinem Gedächtnis“. Diesen Hinweis finden wir in Verbindung mit der Einsetzung dreimal im Neuen Testament: In Lukas 22,19 und zweimal in 1. Korinther 11 (V. 24.25). Das gibt dem „Brotbrechen“ einen ganz besonderen, feierlich-ernsten Charakter.
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Du weißt, dass du eine Mama bist, wenn…

So – oder so ähnlich – könnte es in jeder beliebigen Elternzeitschrift stehen. Doch die Mutter, die versteht, dass ihre Aufgabe an den Kindern Wert für die Ewigkeit hat, sieht es noch ganz anders!
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Äußere Teilnahme und innere Gemeinschaft

Äußere Teilnahme bedeutet in Gottes Augen innere Gemeinschaft mit den Grundsätzen, Lehren und Praktiken, die an dem Ort gelten, an dem wir teilnehmen. In unserem Land haben wir es kaum mit Tischen von Dämonen zu tun (wie in Korinth), jedoch durchaus mit „Tischen“, die von Menschen errichtet wurden. Durch das Teilnehmen an diesen „Tischen“ kommt man in Gemeinschaft mit allen Lehren, Grundsätzen und Praktiken, die dort gelten und geduldet werden.
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Der Tisch des Herrn – die gemeinsame Verantwortung

Die Segnungen der Gemeinschaft mit Christus, die wir am Tisch des Herrn genießen dürfen, sind nicht losgelöst von unserer Verantwortung. Tatsächlich können wir den Segen am Tisch des Herrn nur dann genießen, wenn wir diesen Platz der Gemeinschaft entsprechend den grundlegenden Voraussetzungen und Gedanken des Wortes Gottes einnehmen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung dem Herrn gegenüber, an seinem Tisch seinen dort geltenden Rechten zu entsprechen. In 1. Korinther 10 wird der gemeinschaftliche Aspekt unserer Verantwortung, im Hinblick auf den Tisch des Herrn, betont: „Den Kelch der Segnung, den wir segnen, … Das Brot, das wir brechen, …“ (1. Kor 10,16). Beim Mahl des Herrn hingegen geht die Tätigkeit zunächst von Christus aus. Er nahm das Brot, und als Er gedankt hatte, brach Er es und sprach: Dies ist mein Leib, der für euch ist (s. 1. Kor 11,24.25). So fällt am Tisch des Herrn unserem eigenen verantwortlichen Handeln eine bedeutende Rolle zu.
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Der Tisch des Herrn – der Ort der Gemeinschaft

Bereits die ersten Christen kamen am ersten Tag der Woche zusammen, um das Brot zu brechen (s. Apg 20,7). Sie kamen damit auf der einen Seite dem Wunsch des Herrn Jesus nach: „Dies tut zu meinem Gedächtnis“ (Lk 22,19). Indem sie das Brot brachen, gedachten sie des Herrn in seinen tiefen Leiden und seiner Hingabe bis in den Tod. Auf der anderen Seite drückten sie aber auch die Einheit aller Gläubigen auf der Erde aus, die den Leib Christi bilden, dessen verherrlichtes Haupt der Herr Jesus im Himmel ist. Damit bezeugten sie die Gemeinschaft mit dem Herrn und untereinander an seinem Tisch (s. 1. Kor 10,16.17). Sie taten es unter der Leitung des Heiligen Geistes, obwohl sie die Belehrung der Briefe des Neuen Testaments noch nicht besaßen. Diese zweite Seite soll in diesem Artikel etwas beleuchtet werden.
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Persönliche Worte (Denkwürdig)

Denkwürdig – was bedeutet das überhaupt? Im Bedeutungswörter­buch findet sich dazu folgende Erklärung: „Von solch einer Art, so bedeutungsvoll, dass man immer wie­der daran denken, sich daran erinnern, es nicht vergessen sollte.“
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